Welche Unterhaltsansprüche bestehen?

Sie möchten wissen, ob Sie Unterhalt verlangen können  oder zahlen müssen?

Unterhaltsansprüche können zwischen getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten bestehen. Minderjährige und volljährige Kinder können Unterhalt von ihren Eltern beanspruchen, nicht verheiratete Mütter von dem Vater ihres Kindes. In einigen Fällen müssen auch betagte Eltern Unterhalt von ihren Kindern verlangen, wobei diese Thematik sich durch das „Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe“ seit dem Jahr 2020 deutlich entschärft hat.

 

Höhe und auch Dauer des Unterhaltes ist dabei oft eine wirtschaftliche Existenzfrage.

 

Wir prüfen für Sie, ob Unterhaltsansprüche bestehen und berechnen diese auch mit Blick auf die Zahlungsfähigkeit des zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten.

 

Wir vertreten Sie außergerichtlich und wenn notwendig gerichtlich, auch wenn das Sozialamt, das Jobcenter oder die Unterhaltsvorschusskasse wegen Unterhaltszahlungen für Ihre Familienangehörigen an Sie herantritt.

 

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