Anwaltskosten

Für unsere Beratungsleistungen erhalten Sie eine Rechnung, die sich nach der Dauer unseres Gesprächs richtet. Bei einem Erstberatungsgespräch sind dies maximal 226 € brutto. Auch für weitere Beratungsleistungen wie z.B. Unterhaltsberechnungen fallen Kosten nach unserem Zeitaufwand an. Dadurch bleiben die Kosten für Sie überschaubar. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Gebühren einer familienrechtlichen Erstberatung.

 

Bei einer weiteren Beauftragung rechnen wir nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die Kosten richten sich hierbei nach bestimmten vom Gesetzgeber festgelegten Gegenstandswerten.

 

Wir möchten für eine weitestgehende Transparenz bei den auf Sie zukommenden Kosten sorgen. Aus diesem Grunde geben wir Ihnen eine klare Orientierung über die zu erwartenden Kosten - gleich zu Beginn des Auftrags.

 

Gerade im Familienrecht führt die aktuelle Situation häufig dazu, dass die Finanzen knapp werden. Wenn Sie die Gebühren nicht selbst zahlen können, können Sie Beratungshilfe oder für gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wir unterstützen Sie dabei.